HAUPTVEREIN NEWS

21. November 2021

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung mit den Berichten für die Jahre 2019 und 2020 und einem Überblick über das bisherige Jahr 2021 findet am Donnerstag, dem 02.12.2021 um 19:30 Uhr in der Beinsteiner Halle statt. Hierzu laden wir herzlich ein.

Um die Veranstaltungsdauer zu reduzieren, werden nur die vereinsrechtlich erforderlichen Tagesordnungspunkte stattfinden:

1. Bericht des Vorstandes: Jahresberichte 2019, 2020; Überblick 2021

2. Bericht der Kassiererin für die Geschäftsjahre 2019 und 2020

3. Aussprache

4. Entlastungen für die Geschäftsjähre 2019 und 2020

5. Neuwahlen Vorstand, Kassierer/in, Beisitzer/in, Revisoren/innen

6. Anträge

  • Satzungsänderung – Ergänzung § 10 Abs. 10.4 um folgenden Satz: „Der Ausschuss kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alleAusschussmitglieder ihre Zustimmung zu der beschließenden Regelung erklären.“

Den Wortlaut der bis zum 18.11.2021 frist- und formgerecht eingegangenen Anträge finden Sie hier:

Antrag Satzungsergänzung

Antrag Ehrenmitgliedschaft Jan Idler

Antrag Prüfung Übernahme Pachtverhältnis einer Tennishalle

Teilnahmebedingungen gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung vom 28.10.2021 sind:

  • es findet eine Zugangskontrolle statt, § 10 Abs. 5 CoronaVO.;
  • Zutritt zur Jahreshauptversammlung erhalten nur Vereinsmitglieder;
  • es findet eine Kontaktdatenverarbeitung statt, § 10 Abs. 5 CoronaVO;
  • Teilnehmer müssen asymptomisch sein;
  • unabhängig von der am 02.12.2021 gültigen Stufe des § 1 Abs. 2 CoronaVO besteht auch für nicht-immunisierte Teilnehmer keine Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises, § 10 Abs. 4 Ziffer 1 CoronaVO;
  • es besteht während der Veranstaltung eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, § 3 CoronaVO;
  • es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, § 2 CoronaVO.

Aufgrund der sich laufend ändernden Rechtsgrundlage sind Änderungen hinsichtlich der Teilnahmebedingungen vorbehalten.

Wir wissen um die erschwerten Bedingungen der Jahreshauptversammlung in pandemischen Zeiten. Über eine rege Teilnahme an der Mitgliederversammlung freuen wir uns daher um so mehr.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass es sich bei der Jahreshauptversammlung des Turnerbund Beinstein e.V. um eine Gremiensitzung im Sinne des § 10 Abs. 4 Ziffer 1 der CoronaVO handelt. Eine Anwendung der 3G- oder 2G-Regel ist daher nicht möglich bzw. hätte die Unwirksamkeit der von der Versammlung zu fassenden Beschlüsse zur Folge.

Ulrich Scheiner

1. Vorstand Turnerbund Beinstein e.V.

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