HAUPTVEREIN NEWS

Verlängerung der Vereinsschließung durch achte Corono-Verordnung

Sicherlich haben Sie in den letzten Tagen interessiert die Nachrichten gelesen. Auf dem Cannstatter Wasen wird eine Demonstration mit 10.000 Teilnehmern unter dem Deckmantel des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit genehmigt, damit Verschwörungstheoretiker jeder Couleur ihren Phantasien freien Lauf lassen können.

Am gleichen Tag erscheint mit fetten Schlagzeilen auf der Homepage unseres Bundeslandes die frohe Nachricht, dass ab Montag die Einschränkungen für den Freizeit- und Breitensport unter Auflagen durch die achte Corno-Verordnung (Laufzeit: 24.05.2020) gelockert werden. Das hört sich doch ausgezeichnet an, oder?

Die Auflagen lauten folgendermaßen:

  • Die Abstände der Teilnehmer müssen mindestens 1,5 m betragen.
  • Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  • Die Trainingsgruppe darf aus maximal 5 Personen bestehen, wobei davon auszugehen ist, dass der Übungsleiter nicht Luft ist und deshalb zu den fünf Personen gehört..
  • Bei größeren Trainingsflächen können mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren, wobei die Fläche pro Trainingsgruppe 1.000 m² betragen muss.
  • Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Die Teilnehmer müssen in Sportkleidung kommen und wieder so gehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen (Ausnahme: Toiletten).
  • Der Übungsleiter ist verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen. Darüber hinaus muss er die Teilnehmer dokumentieren, damit Infektionsketten nachvollzogen werden können. Und er muss sich vor Beginn der Übungseinheit darüber versichern, dass die Teilnehmer in keinem Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit der infizierten Person keine 14 Tage vergangen sind bzw. muss er auch Personen mit Symptomen ausschließen.

Machen wir uns nichts vor: die Auflagen bedeuten eine Verlängerung der Vereinsschließung für die meisten Angebote unseres Vereins - vorstellbar ist höchstens das Tennisspiel. Alle anderen Sportangebote werden durch die Auflagen und die Größen der bestehenden Gruppen nicht erschwert, sondern verhindert.

Ulrich Scheiner

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